Gründung der Bürgerinitinitiative „Rettet die Nedlitzinsel“

Datum: 19. November 2018

Ort: Restaurant „Die Tenne“ Am Rehweg, Potsdam OT Neu Fahrland

 

 

Die Anwesenden schließen sich zu einer Bürgerinitiative zusammen. Eine bindende Rechtsform wird nicht vereinbart. Insbesondere wird die Aussenhaftung der Mitglieder für die Vereinigung wie auch für andere Mitglieder ausgeschlossen soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt wird. Die Mitglieder bilden keine Gesamthand.

Soweit es aus organisatorischen Gründen oder zu einer Verbesserung der Handlungsfähigkeit erforderlich ist, streben die Mitglieder die Errichtung eines Vereins an. 

Die Mitglieder wählen einen Sprecher, einen stellvertretenden Sprecher sowie einen Presseverantwortlichen.

Jeder Potsdamer, der sich den unten aufgeführten Zielen der Bürgerinitiative verpflichtet fühlt, kann beitreten.

Die folgenden Leitsätze definieren das Anliegen der Bürgerinitiative und bilden den Rahmen unserer Arbeit :

 

1.       Die Bürgerinitiative will die Nedlitzinsel als landschaftsprägenden und zentralen Teil des Potsdamer Ortsteils Neu Fahrland von weiterer unangemessener Bebauung freihalten und die besondere kulturelle und landschaftliche Prägung bewahren. 

2.       Der Bezug zum umliegenden Naturpark mit seiner außergewöhnlichen Fauna und Flora soll erhalten und verbessert werden.

3.       Der Charakter der Insel als nördlicher Eingang zum Welterbe der Potsdamer Kulturlandschaft soll erhalten und gestärkt werden. Das Fährgut ist zu diesem Zweck zu sanieren und zu entwickeln.

4.       In enger Abstimmung mit der Potsdamer Verwaltung soll der Bereich des aktuellen Bebauungsplanentwurfs für die westliche Nedlitzinsel so beplant werden, dass hier zentrale Funktionen des Ortsteils angesiedelt werden. Hierzu wird der bisherige Entwurf aufgegeben. Weitere Wohnbebauung ist nicht vorgesehen. 

5.       Die Traufhöhe des bestehenden denkmalgeschützten Stallgebäudes ist Maßstab für eventuelle ergänzende Bebauung.

6.       Der überörtlichen Bedeutung der B2 ist bei allen Planungen Rechnung zu tragen, sodass eine enge Abstimmung von Verkehrsplanung und BPlan erforderlich ist. Die abschließende Erstellung des BPlans darf erst zum Zeitpunkt erfolgen, wenn das Planfeststellungsverfahren für die B2 abgeschlossen ist. 

7.       Einer weiteren Bebauungsverdichtung des Gebietes östlich der B2 soll durch Anpassung des bestehenden BPlanes vorgebeugt werden. 

8.       Der westliche Teil der Nedlitzinsel soll einzelne Funktionen eines Ortsteilzentrums erfüllen. Insoweit ist der Bedarf an Einzelhandelsnahversorgung, Ärzten, Apotheken und ähnlichem vorsichtig abzustimmen. 

9.       Gastronomische Einrichtungen mit der Atmosphäre eines Gartenrestaurants oder Biergartens sind vorgesehen, die eine zentrale Grünanlage flankieren sollen. Insgesamt soll ein belebter und lebenswerter Ortsmittelpunkt entstehen, der am schönsten Teil Neu Fahrlands soziales Miteinander und Kommunikation in kinderfreundlichem Umfeld ermöglicht. 

10.   Die Anlagen sollen auch für kommunale oder private Feiern nutzbar sein.

11.   Die Bürgerinitiative wird ihre Aktivitäten zur Umsetzung ihrer Ziele auf alle Ebenen der Verwaltung und politischen Entscheidungsfindung ausdehnen. Dabei ist das Interesse der Neu Fahrländer in besonderem Maße zu berücksichtigen. Soweit die brandenburgische Verfassung Instrumente der Bürgerbeteiligung zur Verfügung stellt, sollen diese genutzt werden. 

12.   Darüber hinaus werden wir durch Umfragen, öffentliche Informationsveranstaltungen und Befragungen der politischen Entscheidungsträger alle Möglichkeiten nutzen, um die optimierte Umsetzung des Bürgerwillens zu gewährleisten. Hierbei soll das Interesse der Neu Fahrländer klaren Vorrang vor den städtischen Expansionsinteressen haben. 

13.   Die Bürgerinitiative wird Mittel sammeln, um eine Entwurfsplanung unter Mitwirkung namhafter Potsdamer Landschafts- und Stadtplaner zu ermöglichen, die als Vorschlag in die politische Abstimmung aufgenommen werden. 

14.   Überregional tätige Organisationen wie NABU oder die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sollen um Stellungnahme gebeten werden, um der nationalen Bedeutung der umliegenden Kulturlandschaft Rechnung zu tragen.

15.   Die Verwaltung wird gebeten, den bisherigen Verlauf des Planungsverfahrens detailliert offen zu legen. Hierbei ist rechtssicher darzulegen, ob bereits wirksame Verpflichtungen gegenüber den aktuellen Eigentümern bestehen. 

16.   Ein Aktionsplan wird bis zum 10. Dezember 2018 ausgearbeitet.

 

 

Neu Fahrland, 19. November 2018